Gesetze / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEHG 2011§ 17 Emissionshandelsregister
Berechtigungen werden in einem Emissionshandelsregister nach der Verordnung gemäß Artikel 19 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG gehalten und übertragen.
Änderungsverlauf
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18.01.2019 Ausfertigung
§ 17 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Januar 2019 (BGBl. I 37 189)
BGBl. 2019 I S. 37
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