Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppVAnlage 7 (zu § 56 Abs. 3)
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2016, 3343;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Bezeichnung der zuständigen Behörde) | |||
| Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung | |||
| Der/Die Studierende der Veterinärmedizin (Vor- und Zuname) | |||
| hat | |||
| 1. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| 2. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| 3. | in der Zeit vom | bis | |
| in dem Schlachthof in, | Tierart:, | ||
| die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung abgeleistet. | |||
| Zu oben Nummer 1.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
| Zu oben Nummer 2.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
| Zu oben Nummer 3.: Er/Sie hat sich während dieser Zeit Stunden unter meiner Aufsicht und Leitung in der Beurteilung der Schlachttiere und deren Fleisch geübt. Er/Sie hatte ferner Gelegenheit, sich mit dem technischen Ablauf eines Schlachthofes vertraut zu machen. Der Schlachthof entspricht den Voraussetzungen des § 55 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten. | |||
| , | den | ||
(Siegel oder Stempel) | (Unterschrift der/des ausbildenden Tierärztin/Tierarztes) | ||
Änderungsverlauf
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20.12.2016 Ausfertigung
Anlage 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I 3341)
BGBl. 2016 I S. 3341
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.