Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung
SäHO§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans
Stand: 10.07.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4HO/3#abs-1 (1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4HO/3#abs-2 (2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 3 SäHO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, 24.03.2021 – Vf. 121-II-20
- BVerwG, 26.09.2017 – 5 P 1/16Initiativrecht des Personalrats für die Aufstellung eines Sozialplans trotz des erhobenen Einwandes fehlender HaushaltsmittelZitiert von 2
- OVG Sachsen, 04.08.2022 – 6 A 702/19Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung betreffend die Rückforderung einer Zuwendung zur beruflichen Weiterbildung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, 24.03.2021 – Vf. 174-II-20
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.