Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung
SäHO§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4HO/3#abs-1 (1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4HO/3#abs-2 (2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 SäHO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 26.09.2017 – 5 P 1/16Initiativrecht des Personalrats für die Aufstellung eines Sozialplans trotz des erhobenen Einwandes fehlender HaushaltsmittelZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.