Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung

SäHO

§ 2 Bedeutung des Haushaltsplans

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Staates im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung und Ausführung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.

§ 1 § 3