Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung SäHO § 4 Haushaltsjahr Stand: 26.08.2026 Sachsen Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Staatsministerium der Finanzen kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.