Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 24 Pflichten des Inhabers einer Bauartzulassung
Stand: 05.06.2021
Der Inhaber einer Bauartzulassung hat
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 24 StrlSchV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Niedersachsen, 08.01.2016 – 7 LA 95/14Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.05.2021 Ausfertigung
§ 24 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I 1194)
BGBl. 2021 I S. 1194
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