Gesetze / Strafakteneinsichtsverordnung StrafAktEinV § 9 Inkrafttreten Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.07.2021 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.