Gesetze / StrafAktEinV · BGBl I 2020, 242
Verordnung über die Standards für die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren
9 Normen · ausgefertigt 24.02.2020 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.07.2021 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Bereitstellen des Inhalts zum Abruf | 1 |
| § 3 — Übermittlung des Inhalts auf einem sicheren Übermittlungsweg | 1 |
| § 6 — Datenträger | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Bereitstellen des Inhalts zum Abruf
- § 3 Übermittlung des Inhalts auf einem sicheren Übermittlungsweg
- § 4 Einsichtnahme in Diensträumen
- § 5 Ausdruck
- § 6 Datenträger
- § 7 Belehrung
- § 8 Bekanntmachung
- § 9 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 01.07.2021 — 8 Normen geändert · §§ 2, 3, 4, 5 und 4 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.