Gesetze / Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
BOStrabAnlage 4 (zu den §§ 20, 21, 40, 51) Signale
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zu BGBl. I 1987, Nr. 58)
| Übersicht | ||
| 1. | Hauptsignale | H |
| 2. | Vorankündigungssignale | V |
| 3. | Fahrsignale | F |
| 4. | Abfertigungssignale | A |
| 5. | Zugsignale | Z |
| 6. | Geschwindigkeitssignale | G |
| 7. | Schutzsignale | Sh |
| 8. | Rangiersignale | R |
| 9. | Schaltsignale | St |
| 10. | Weichensignale | W |
| 11. | Überwachungssignale für Bahnübergänge | Bü |
| 12. | Sondersignale | So |
(Fundstelle: BGBl. I 1987, Nr 58, Anlageband S. 6 - 28)
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| H 0 | Ein rotes Licht | Halt | |
| [Abbildung] | |||
| H 1 | Ein grünes Licht | Fahrt | Signale H 1 und H 2 können auch in Verbindung mit Geschwindigkeitssignalen G 2 gegeben werden |
| [Abbildung] | |||
| H 2 | Ein grünes über einem gelbem Licht | Fahrt mit Geschwindigkeitsbeschränkung | |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| V 0 | Zwei gelbe Lichter nach rechts steigend | Am folgenden Hauptsignal ist Halt zu erwarten | |
| [Abbildung] | |||
| V 1 | Zwei grüne Lichter nach rechts steigend | Am folgenden Hauptsignal ist Fahrt zu erwarten | |
| [Abbildung] | |||
| V 2 | Ein grünes und ein gelbes Licht von links nach rechts stärker steigend | Am folgenden Hauptsignal ist Fahrt mit Geschwindigkeitsbeschränkung zu erwarten | |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| F 0 | Ein weißer waagerechter Lichtbalken | Halt | |
| [Abbildung] | |||
| F 1 | Ein weißer senkrechter Lichtbalken | Fahrt freigegeben nur geradeaus | |
| [Abbildung] | |||
| F 2 | Ein weißer schräg nach rechts oben weisender Lichtbalken | Fahrt freigegeben nur nach rechts | |
| [Abbildung] | |||
| F 3 | Ein weißer schräg nach links oben weisender Lichtbalken | Fahrt freigegeben nur nach links | |
| [Abbildung] | |||
| F 4 | Ein weißer Lichtpunkt | Halt zu erwarten | |
| [Abbildung] | |||
| F 5 | Ein weißes Lichtdreieck mit Spitze nach unten | Fahrt freigegeben unter Beachtung der Abbiegeregeln nach § 9 Straßenverkehrs-Ordnung | |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| A 1 | ein weiß- oder gelbleuchtendes T | Türen schließen | |
| [Abbildung] | |||
| A 2 a | Ein kurzes akustisches oder ein optisches oder ein akustisches und ein optisches Zeichen | Abfahren | |
| [Abbildung] | |||
| A 2 b | Ein weiß- oder grünleuchtender Ring | ||
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| Z 1 | An der Spitze eines Zuges drei weiße Lichter | Spitzensignal | Die Stirnleuchte des Spitzensignals kann die Linienbezeichnung enthalten |
| [Abbildung] | |||
| Z 2 | Am Zugschluß zwei rote Lichter | Schlußsignal | |
| [Abbildung] | |||
| Z 3 | Am Zugschluss zwei rote Lichter | Bremssignal | |
| [Abbildung] | |||
| Z 4 | Gelbe Blinklichter an einer der beiden Längsseiten | Fahrtrichtungssignal | |
| [Abbildung] | |||
| Z 5 | Gelbe Blinklichter gleichzeitig an beiden Längsseiten | Warnblinksignal | Zeigt an, daß der Zug liegengeblieben ist |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| G 1 a | Eine dreieckige, auf der Spitze stehende gelbe Tafel mit weißem Rand und schwarzer Kennziffer | Ankündigung der Geschwindigkeitsbeschränkung | Geschwindigkeitsbeschränkung ist jede Änderung der zulässigen Geschwindigkeit nach unten |
| [Abbildung] | |||
| Bei beschränktem Raum kann eine Dreieckspitze nach oben zeigen | |||
| G 1 b | Eine weißleuchtende Kennziffer | ||
| [Abbildung] | |||
| G 2 a | Eine rechteckige gelbe Tafel mit weißem Rand und schwarzer Kennziffer | Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung | |
| [Abbildung] | |||
| G 2 b | eine weißleuchtende Kennziffer | ||
| [Abbildung] | |||
| G 3 | Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem E | Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung | Geschwindigkeitsbeschränkung ist jede Änderung der zulässigen Geschwindigkeit nach unten |
| [Abbildung] | |||
| G 4 | Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem Rand und schwarzer Kennziffer | Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung | Zeigt Änderungen der zulässigen Geschwindigkeit nach oben an; kann auch anstelle von Signal G 3 verwendet werden |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| Sh 1 | Eine quadratische gelbe Tafel mit waagerechtem grünen Streifen | Zwangshalt | Kennzeichnet Stellen, an denen bei Fahren auf Sicht an jedem Fall anzuhalten ist |
| [Abbildung] | |||
| Sh 2 | Eine rechteckige rote Tafel mit weißem Rand | Schutzhalt | Weiterfahrt ist unzulässig |
| [Abbildung] | |||
| Sh 3 a | Mindestens 3 kurze akustische Zeichen schnell hintereinander | Nothalt | Der Zug ist auf kürzestem Weg anzuhalten |
| [Abbildung] | |||
| Sh 3 b | Eine weiß-rot-weiße Fahne oder der Arm im Kreis bewegt | ||
| [Abbildung] | |||
| Sh 3 c | Eine Laterne, möglichst rot abgeblendet, oder ein leuchtender Gegenstand im Kreis bewegt | ||
| [Abbildung] | |||
| Sh 3 d | Ein rotes Blinklicht oder mehrere rote Lichter untereinander | ||
| [Abbildung] | |||
| Sh 4 | Eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem L | Läuten | Den örtlichen Gegebenheiten entsprechend sind akustische Warnsignale zu geben |
| [Abbildung] | |||
| Sh 5 | Ein mäßig langer Ton oder Läutezeichen | Achtung | Signal Sh 5 wird gegeben, um Personen zu warnen |
| [Abbildung] | |||
| Sh 6 | Ein rot-weißes Zeichen oder entsprechende Markierung im Gleisbereich | Grenzzeichen | Kennzeichnet die Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf |
| [Abbildung] | |||
| Sh 7 | Eine rechteckige schwarze Tafel mit weißem H oder eine rechteckige weiße Tafel mit schwarzem H oder entsprechende Markierung im Gleisbereich | Haltetafel | Kennzeichnet die Stelle, an der die Spitze des Zuges halten soll |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| R 1 | Ein mäßig langer Ton und senkrechte Bewegungen des Armes, bei Dunkelheit mit einer weißen Laterne | Wegfahren | Rangierbewegung vom Signalgebenden weg |
| [Abbildung] | |||
| R 2 | Zwei mäßig lange Töne und waagerechte langsame Bewegungen des Armes, bei Dunkelheit mit einer weißen Laterne | Herkommen | Rangierbewegung zum Signalgebenden hin |
| [Abbildung] | |||
| R 3 | Drei kurze Töne und kreisförmige Bewegungen des Armes, bei Dunkelheit mit einer weißen Laterne | Rangierhalt | |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| St 1 | Eine quadratische blaue Tafel mit einem weißen S | Signalkontakt | Am Signal St 1 ist ein Signalkontakt zu betätigen |
| [Abbildung] | |||
| St 2 | Eine quadratische blaue Tafel mit einem weißen W | Weichenkontakt | Am Signal St 2 ist die Weichensteuerung zu betätigen |
| [Abbildung] | |||
| St 3 | Eine quadratische, auf der Spitze stehende blaue Tafel mit schwarzem und weißem Rand und einem zerlegten weißen U | Ausschalten | Vom Signal St 3 an muß der Fahrstrom ausgeschaltet sein |
| [Abbildung] | |||
| St 4 | Eine quadratische, auf der Spitze stehende blaue Tafel mit schwarzem und weißem Rand und einem geschlossenen weißen U | Einschalten erlaubt | Vom Signal St 4 ab darf der Fahrstrom eingeschaltet werden |
| [Abbildung] | |||
| St 5 | Eine quadratische, auf der Spitze stehende blaue Tafel mi schwarzem und weißem Rand und einem waagerechten weißen Streifen | Stromabnehmer abziehen | Vom Signal St 5 ab muß der Stromabnehmer abgezogen sein |
| [Abbildung] | |||
| St 6 | Eine quadratische, auf der Spitze stehende blaue Tafel mit schwarzem und weißem Rand und einem senkrechten weißen Streifen | Stromabnehmer anlegen | Vom Signal St 6 ab darf der Stromabnehmer wieder angelegt sein |
| [Abbildung] | |||
| St 7 | Eine quadratische blaue Tafel mit einem weißen T | Streckentrenner | Am Signal St 7 ist der Fahrstrom kurz abzuschalten |
| [Abbildung] | |||
| St 8 | Eine quadratische, auf der Spitze stehende blaue Tafel mit schwarzem und weißem Rand und einem auf der Spitze stehenden quadratischen weißen Rahmen mit innenliegendem weißen Quadrat | Halt für Fahrzeuge mit angelegtem Stromabnehmer | Fahrten über Signal St 8 hinaus sind für Fahrzeuge mit angelegtem Stromabnehmer unzulässig |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| W 1 | Ein weiß leuchtender Winkel mit Spitze nach oben | Weiche steht für Fahrt geradeaus mit höchstens 15 km/h | Kraftschlüssige Endlage der beweglichen Weichenteile (Weiche ohne Verschluß) |
| [Abbildung] | |||
| W 2 | Ein weiß leuchtender Winkel mit Spitze nach rechts | Weiche steht für Fahrt nach rechts mit höchstens 15 km/h | |
| [Abbildung] | |||
| W 3 | Ein weiß leuchtender Winkel mit Spitze nach links | Weiche steht für Fahrt nach links mit höchstens 15 km/h | |
| [Abbildung] | |||
| W 11 | Ein weiß leuchtender Winkel mit Spitze nach oben und Basisbalken unten | Weiche steht für Fahrt geradeaus mit zulässiger Geschwindigkeit | Die beweglichen Teile der Weiche sind in der jeweiligen Endlage formschlüssig festgelegt (Weiche ist verschlossen) |
| [Abbildung] | |||
| W 12 | Ein weiß leuchtender Winkel mit Spitze nach rechts und Basisbalken links | Weiche steht für Fahrt nach rechts mit zulässiger Geschwindigkeit | |
| [Abbildung] | |||
| W 13 | Ein weiß leuchtender Winkel mit Spitze nach links und Basisbalken rechts | Weiche steht für Fahrt nach links mit zulässiger Geschwindigkeit | |
| [Abbildung] | |||
| W 14 | Ein weißer Winkel mit Spitze nach unten und Basisbalken oben auf einer quadratischen schwarzen Tafel | Weiche darf nicht aufgefahren werden | |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| Bü 0 | Ein schwarz-weiß schräg gestreiftes, rückstrahlendes Mastschild | Halt vor dem Bahnübergang; Weiterfahrt nur, wenn es die Verkehrslage erlaubt | Bü 0 zeigt an, daß die technische Sicherung des Bahnübergangs ausgefallen ist |
| [Abbildung] | |||
| Bü 1 | Ein weißes Blinklicht über einem schwarz-weiß schräg gestreiften, rückstrahlenden Mastschild | Der Bahnübergang darf befahren werden | Bü 1 zeigt an, daß die technische Sicherung des Bahnübergangs ordnungsgemäß arbeitet |
| [Abbildung] | |||
| Bü 2 | Eine rechteckige schwarze Tafel mit vier auf den Spitzen übereinander stehenden weißen Rauten | Ein Überwachungssignal ist zu erwarten | |
| [Abbildung] |
| Bezeichnung | Signalbild | Bedeutung | Erläuterung |
| So 1 | Eine quadratische weiße Tafel mit zwei schwarzen Punkten untereinander | Beginn einer Strecke mit Zugsicherung | Übergang vom Fahren auf Sicht zum Fahren auf Zugsicherung |
| [Abbildung] | |||
| So 2 | Eine quadratische weiße Tafel mit zwei schwarzen Punkten untereinander und einem nach rechts steigenden roten Diagonalstreifen | Ende einer Strecke mit Zugsicherung | Übergang vom Fahren auf Zugsicherung zum Fahren auf Sicht |
| [Abbildung] | |||
| So 3 | Ein schwarz-weißer Erkennungsstreifen | Standortkennzeichen | Gibt den Standort von Hauptsignalen an |
| [Abbildung] | |||
| So 4 | Ein gelb-weißes Mastschild | Auftragsschild | Gibt den Auftrag, am Signal H 0 unter Beachtung besonderer Anordnungen, die in einer Dienstanweisung festgelegt sind, vorbeizufahren |
| [Abbildung] | |||
| So 5 | Eine quadratische gelbe Tafel mit grünem Diagonalkreuz | Begegnungsverbot — Anfang — | Bei Begegnungsverbot für bestimmte Fahrzeuge und Richtungen können Zusatzschilder verwendet werden |
| [Abbildung] | |||
| So 6 | Eine quadratische gelbe Tafel mit grünem Rand | Begegnungsverbot — Ende — | |
| [Abbildung] |
Änderungsverlauf
-
16.12.2016 Ausfertigung
Anlage 4 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2016 (BGBl. I 2938)
BGBl. 2016 I S. 2938
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.