§ 132 Kleidung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Aachen, 10.07.2007 – 2 K 3070/04Zitiert von 1
- OVG NRW, 06.11.2008 – 12 A 2587/07Zitiert von 1
- BVerfG, 05.02.2004 – 2 BvR 2029/01Langfristige Sicherungsverwahrung (§ 67 d Abs. 3 StGB, Art. 1 a Abs. 3 EGStGB) verfassungsgemäßZitiert von 176
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Untergebrachte darf eigene Kleidung, Wäsche und eigenes Bettzeug benutzen, wenn Gründe der Sicherheit nicht entgegenstehen und der Untergebrachte für Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel auf eigene Kosten sorgt.