Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
StVollzG NRW§ 12 Geschlossener und offener Vollzug
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/12#abs-1 (1) Gefangene werden im geschlossenen oder im offenen Vollzug untergebracht. Sie sollen in einer Anstalt oder einer Abteilung des offenen Vollzuges untergebracht werden, wenn dies verantwortet werden kann, sie namentlich den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen und nicht zu befürchten ist, dass sie sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder die besonderen Verhältnisse des offenen Vollzuges zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/12#abs-2 (2) Zur Vorbereitung der Entlassung sollen Gefangene frühzeitig in den offenen Vollzug verlegt werden. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Missbrauchsgefahren sind insbesondere bei einer unmittelbar bevorstehenden Entlassung mit den Risiken einer unerprobten Entlassung abzuwägen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/12#abs-3 (3) Kann eine Unterbringung im offenen Vollzug noch nicht verantwortet werden, sind die tragenden Gründe zu dokumentieren und den Gefangenen die noch zu erfüllenden Voraussetzungen in verständlicher Form zu vermitteln. Die Bereitschaft der Gefangenen zur Verlegung in den offenen Vollzug ist zu wecken und fortlaufend zu fördern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/12#abs-4 (4) Im offenen Vollzug untergebrachte Gefangene sollen in den geschlossenen Vollzug verlegt werden, wenn dies zu ihrer Behandlung notwendig ist. Sie sind zu verlegen, wenn sie den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 2 nicht entsprechen. § 11 Absatz 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/12#abs-5 (5) Die Gründe für eine Verlegung in den offenen Vollzug oder eine Verlegung vom offenen in den geschlossenen Vollzug sind ebenfalls zu dokumentieren.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 12 StVollzG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 25.01.2023 – 1 Vollz (Ws) 490/22
- OLG Hamm, 15.01.2024 – 1 Vollz 357+358/23
- LG Bielefeld, 12.12.2024 – 101 StVK 1254/24
- LG Aachen, 16.08.2021 – 33a StVK 480/21
- OLG Hamm, 04.09.2018 – 1 Vollz (Ws) 376/18Zitiert von 6
- LG Wuppertal, 29.01.2021 – 31 StVK 7/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 22.04.2026 – 1 Vollz 17 + 18/26
- OLG Hamm, 27.03.2025 – 1 Vollz 478-480/24
- OLG Hamm, 19.09.2022 – 1 Vollz(Ws) 310+311/22
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