Gesetze / Straßenverkehrsgesetz
StVG§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister
Wird zitiert von 37
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2017 – 10 S 745/17Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 28.08.2013 – 6 K 7524/12
- VG Schleswig, 22.02.2024 – 8 A 54/20
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 – 7 A 10058/12Zitiert von 4
- BVerfG, 11.03.2008 – 1 BvR 2074/05Polizeirecht: Unvereinbarkeit und Nichtigkeit gesetzlicher Ermächtigungen zur automatisierten Kennzeichenerfassung von Kraftfahrzeugen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 153
- BVerfG, 10.12.1975 – 1 BvR 118/71Verbot von reinen Werbefahrten im Rahmen des StraßenverkehrsrechtsZitiert von 30
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 22.02.2024 – 8 A 39/22
- BGH, 23.01.2024 – II ZB 8/23Datenschutz: Antrag eines Kommanditisten auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im HandelsregisterZitiert von 1
- BGH, 23.01.2024 – II ZB 7/23Datenschutz: Antrag eines GmbH-Geschäftsführers auf Löschung seines Geburtsdatums und seines Wohnorts im HandelsregisterZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 StVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVG/33?asof=2023-07-01#abs-1 (1) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden, soweit dies zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben jeweils erforderlich ist, gespeichert
Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden zur Erfüllung der in § 32 genannten Aufgaben außerdem Daten über denjenigen gespeichert, an den ein Fahrzeug mit einem amtlichen Kennzeichen veräußert wurde (Halterdaten), und zwar
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVG/33?asof=2023-07-01#abs-2 (2) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister werden über beruflich Selbständige, denen ein amtliches Kennzeichen für ein Fahrzeug zugeteilt wird, für die Aufgaben nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Berufsdaten gespeichert, und zwar
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVG/33?asof=2023-07-01#abs-3 (3) Im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister darf die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften gespeichert werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVG/33?asof=2023-07-01#abs-4 (4) Ferner werden für Daten, die nicht übermittelt werden dürfen (§ 41), in den Fahrzeugregistern Übermittlungssperren gespeichert.