Gesetze / Stasi-Unterlagen-Gesetz
StUG§ 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
Stand: 23.10.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StUG/4#abs-1 (1) Öffentliche und nichtöffentliche Stellen haben nur Zugang zu den Unterlagen und dürfen sie nur verwenden, soweit dieses Gesetz es erlaubt oder anordnet. Legen Betroffene, Dritte, nahe Angehörige Vermisster oder Verstorbener, Mitarbeiter oder Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes Unterlagen mit Informationen über ihre Person von sich aus vor, dürfen diese auch für die Zwecke verwendet werden, für die sie vorgelegt worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StUG/4#abs-2 (2) Stellt das Bundesarchiv fest oder wird ihm mitgeteilt, dass personenbezogene Informationen in Unterlagen unrichtig sind, oder wird die Richtigkeit von der Person, auf die sie sich beziehen, bestritten, so ist dies auf einem gesonderten Blatt zu vermerken und den Unterlagen beizufügen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StUG/4#abs-3 (3) Sind personenbezogene Informationen aufgrund eines Ersuchens nach den §§ 20 bis 25 übermittelt worden und erweisen sie sich hinsichtlich der Person, auf die sich das Ersuchen bezog, nach ihrer Übermittlung als unrichtig, so sind sie gegenüber dem Empfänger zu berichtigen, es sei denn, dass dies für die Beurteilung eines Sachverhaltes ohne Bedeutung ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StUG/4#abs-4 (4) Durch die Verwendung der Unterlagen dürfen überwiegende schutzwürdige Interessen anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 4 StUG →
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Nach Gewicht
- VG Berlin, 19.10.2012 – 1 K 46.10Zitiert von 4
- EGMR, 28.03.2023 – 6091/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 – 1 L 82/12Zitiert von 5
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2013 – 1 L 83/12
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 – 1 L 70/11Zitiert von 3
- VG Berlin, 22.07.2011 – 1 K 10.10Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Meiningen, 24.09.2024 – 8 K 362/23 Me
- VG Berlin, 21.06.2013 – 1 L 136.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 – OVG 10 S 33.11Zitiert von 5
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