§ 394 Bekanntmachung an den Beschuldigten
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 07.03.2012 – 1 StR 6/12Sachliche Zuständigkeit in Strafverfahren: Willkürliche Annahme ihrer Zuständigkeit durch eine JugendschutzkammerZitiert von 7
- KG, 20.05.2020 – (5) 161 Ss 59/20 (22/20)
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Die Zurücknahme der Privatklage und der Tod des Privatklägers sowie die Fortsetzung der Privatklage sind dem Beschuldigten bekanntzumachen.