§ 32 Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/32#abs-1 (1) Die Akten werden elektronisch geführt. Akten, die in Papierform angelegt wurden, können in Papierform weitergeführt werden. Sie können auch ab einem bestimmten Stichtag oder Ereignis in elektronischer Form weitergeführt werden. Der Beginn der Weiterführung der Akten in elektronischer Form ist aktenkundig zu machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/32#abs-2 (2) Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die für die elektronische Aktenführung geltenden organisatorischen und dem Stand der Technik entsprechenden technischen Rahmenbedingungen einschließlich der einzuhaltenden Anforderungen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Barrierefreiheit. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die zuständigen Bundes- oder Landesministerien übertragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/32#abs-3 (3) Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten geltenden Standards. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf die zuständigen Bundesministerien übertragen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 32 StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 03.06.2026 – 2 WD 43.25Disziplinarmaßnahme bei Straßenverkehrsdelikt mit fahrlässigen Körperverletzungen
- BGH, 24.09.2025 – 5 StR 250/25Elektronische Signatur von Anklageschriften nach § 32b Abs. 1 StPOZitiert von 3
- BGH, 31.08.2023 – 5 StR 447/22Strafverfahren wegen Bestechung/Bestechlichkeit: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Einreichung elektronischer Dokumente; Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit bei Entgegennahme von Freikarten für eine Konzertveranstaltung durch einen Bezirksamtsleiter und seine MitarbeiterZitiert von 4
- BGH, 04.07.2023 – 5 StR 145/23Wiedereinsetzungsantrag und Verschuldenszurechnung bei DritteinziehungZitiert von 18
- OLG Nürnberg, 25.09.2024 – Ws 649/24
- LG Limburg a.d. Lahn, 16.04.2024 – 2 Qs 123/23
Zuletzt entschieden
- LG Gera, 10.10.2022 – 7 T 282/22
- LG Gera, 06.10.2022 – 7 T 234/22
- OLG Koblenz, 07.06.2022 – 4 OLG 4 Ss 67/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.