Gesetze / Strafprozeßordnung StPO (XXXX) §§ 277 bis 284 (weggefallen) StrafrechtBund Außer Kraft: (XXXX) §§ 277 bis 284 StPO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 277 bis 284 StPO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm Fachanwälte für Strafrecht finden