Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
EGStGBArt 298 Mindestmaß der Freiheitsstrafe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerfG, 17.01.1979 – 2 BvL 12/77Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung wegen Diebstahls einer geringwertigen SacheZitiert von 3
- BGH, 13.02.1975 – 4 StR 8/75
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/298#abs-1 (1) Eine Freiheitsstrafe unter einem Monat darf auch wegen solcher Taten nicht verhängt werden, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/298#abs-2 (2) Hätte das Gericht nach bisherigem Recht eine Freiheitsstrafe unter einem Monat verhängt, so erkennt es auf eine Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.