Gesetze / Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

EGStGB

Art 298 Mindestmaß der Freiheitsstrafe

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/298#abs-1 (1) Eine Freiheitsstrafe unter einem Monat darf auch wegen solcher Taten nicht verhängt werden, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGBEG/298#abs-2 (2) Hätte das Gericht nach bisherigem Recht eine Freiheitsstrafe unter einem Monat verhängt, so erkennt es auf eine Geldstrafe bis zu dreißig Tagessätzen.

Art 297 Art 299