§ 265b Kreditbetrug
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 42
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 08.10.2014 – 1 StR 114/14Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als KreditZitiert von 19
- BGH, 08.12.1981 – 1 StR 706/81
- OLG Hamm, 20.12.2007 – 3 Ws 676/07Zitiert von 1
- LG Hamburg, 01.06.2017 – 630 KLs 2/17
- OLG Düsseldorf, 21.10.2021 – 3 Wx 182/21Zitiert von 1
- BGH, 16.11.2010 – 1 StR 502/10Kreditbetrug oder Betrug: Täuschung über die Verwendung des vom Inhaber einer Arztpraxis zwecks privaten Immobilienerwerbs aufgenommenen Kredits; Anforderungen an vorsätzliches HandelnZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 14.11.2025 – 206 StRR 368/25
- BGH, 28.06.2022 – II ZB 8/22Eintragung einer Gesellschaft ins Handelsregister bei unterlassener Versicherung des Antragstellers zu strafrechtlicher VerurteilungZitiert von 8
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2021 – 1 LZ 792/19 OVGZitiert von 14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 265b StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/265b#abs-1 (1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/265b#abs-2 (2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/265b#abs-3 (3) Im Sinne des Absatzes 1 sind