Gesetze / Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung
StBPPV§ 3 Registrierung bei der Steuerberaterplattform und Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach
Stand: 01.01.2023
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- FG Berlin-Brandenburg, 23.06.2023 – 4 V 4009/23Zitiert von 1
- FG Münster, 14.04.2023 – 7 K 86/23 EElektronischer Rechtsverkehr - Beginn der aktiven Nutzungspflicht eines Steuerberaters für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach - § 52d Satz 2 FGO KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/3#abs-1 (1) Die Registrierung bei der Steuerberaterplattform und die Erstanmeldung am besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach nach § 15 erfolgen in einem einheitlichen Vorgang.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBPPV/3#abs-2 (2) Für die Registrierung bei der Steuerberaterplattform ist eine Identifizierung und Authentisierung erforderlich.