Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung

StBVV

§ 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe

Bund

Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.

§ 41