Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 38 Erteilung von Bescheinigungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBGebV/38#abs-1 (1) Der Steuerberater erhält für die Erteilung einer Bescheinigung über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen 1 Zehntel bis 6 Zehntel einer vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2). Der Gegenstandswert bemißt sich nach § 35 Abs. 2.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBGebV/38#abs-2 (2) Der Steuerberater erhält für die Mitwirkung an der Erteilung von Steuerbescheinigungen die Zeitgebühr.