Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 1977§ 14 Ausbildungsabschnitte
Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfaßt
1.
eine achtmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in zwei Teilabschnitte aufgeteilt wird; der erste Teilabschnitt dauert drei Monate und soll möglichst bald nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen; der zweite Teilabschnitt kann geteilt werden, wobei drei Monate der Laufbahnprüfung unmittelbar vorangehen sollen, und
2.
eine berufspraktische Ausbildung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 14 StBAPO 1977 →
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