nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 StBAPO 1977 — Ausbildungsabschnitte

Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfaßt

1.
eine achtmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in zwei Teilabschnitte aufgeteilt wird; der erste Teilabschnitt dauert drei Monate und soll möglichst bald nach Eintritt in den Vorbereitungsdienst beginnen; der zweite Teilabschnitt kann geteilt werden, wobei drei Monate der Laufbahnprüfung unmittelbar vorangehen sollen, und
2.
eine berufspraktische Ausbildung.