Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 1977§ 13 Vorbereitungsdienst
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/13#abs-1 (1) Der Vorbereitungsdienst umfaßt eine sechsmonatige Einführung in das Aufgabengebiet des einfachen Dienstes. In dieser Zeit soll die Beamtin oder der Beamte die Aufgaben des einfachen Dienstes der Steuerverwaltung kennenlernen und mit dem Aufbau der Verwaltung sowie in Grundzügen mit den Pflichten und Rechten einer Beamtin oder eines Beamten vertraut gemacht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/13#abs-2 (2) Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%201977/13#abs-3 (3) Die §§ 4 bis 10, § 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 sowie § 12 sind nicht anzuwenden.