Gesetze / Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz

SokaSiG

§ 10 Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund25 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/10#abs-1 (1) Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten nicht für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die die Maßgaben der Anlage 37 erfüllen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/10#abs-2 (2) Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 8 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden Personen.

§ 9 § 11