Gesetze / Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz
SokaSiG§ 10 Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 20.11.2018 – 10 AZR 121/18Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG - Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - AllgemeinverbindlicherklärungZitiert von 110
- LAG Hessen, 10.12.2019 – 12 Sa 152/19 SK
- LAG Hessen, 17.12.2021 – 10 Sa 403/21 SKZitiert von 3
- LAG Hessen, 25.06.2021 – 10 Sa 1343/20 SK
- LAG Hessen, 30.06.2017 – 10 Sa 1354/16
- LAG Hessen, 02.03.2018 – 10 Sa 1248/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BAG, 18.09.2024 – 10 AZR 162/23Sozialkassen des Baugewerbes - Rückzahlung von Beiträgen - Ausnahme für das Herd- und Ofensetzerhandwerk - Abgrenzung zu Feuerungs- und Ofenbauarbeiten - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht - Vorrang der Leistungskondiktion - EntreicherungZitiert von 6
- BAG, 16.11.2022 – 10 AZR 458/21Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Herstellen von Fertigbauteilen - Unternehmenszusammenschluss - Auswirkung einer für den Montagebetrieb geltenden Einschränkung der AVE auf den HerstellungsbetriebZitiert von 4
- BAG, 08.09.2021 – 10 AZR 104/19Baubetrieb - Herstellung und Montage von mobilen Trennwänden - Sozialkassenverfahren - Beitragspflicht - betrieblicher GeltungsbereichZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SokaSiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/10#abs-1 (1) Die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den §§ 1 bis 8 verwiesen wird, gelten nicht für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die die Maßgaben der Anlage 37 erfüllen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/10#abs-2 (2) Arbeitnehmer im Sinne der §§ 1 bis 8 sind die unter den persönlichen Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallenden Personen.