Gesetze / Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz
SokaSiG§ 7 Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-1 (1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 3. Mai 2013 gelten in der aus der Anlage 26 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zur Beendigung des Tarifvertrags.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-2 (2) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 3. Mai 2013 in der aus der Anlage 27 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-3 (3) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 3. Mai 2013 in der aus der Anlage 28 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-4 (4) Für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember 2013 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in der aus der Anlage 29 ersichtlichen Fassung vom 3. Mai 2013 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-5 (5) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 30. Juni 2013 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009 in der aus der Anlage 30 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-6 (6) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009 in der aus der Anlage 31 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-7 (7) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe in der aus der Anlage 32 ersichtlichen Fassung vom 18. Dezember 2009 in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-8 (8) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 in der aus der Anlage 33 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-9 (9) Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2007 bis zum 31. Dezember 2007 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 in der aus der Anlage 34 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-10 (10) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 30. September 2007 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 in der aus der Anlage 35 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 11recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG/7#abs-11 (11) Die Absätze 1 bis 10 finden auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern Anwendung, soweit die tarifvertraglichen Rechtsnormen, auf die in den Absätzen 1 bis 10 verwiesen wird, Arbeitsbedingungen im Sinne des § 5 Satz 1 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum Gegenstand haben.
Wird zitiert von 133 Entscheidungen zu § 7 SokaSiG →
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Nach Gewicht
- BAG, 20.11.2018 – 10 AZR 121/18Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG - Sozialkassenverfahren - Baugewerbe - AllgemeinverbindlicherklärungZitiert von 110
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 – 3 Sa 1831/16Zitiert von 6
- BAG, 27.11.2019 – 10 AZR 399/18Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2014 - Verfassungsmäßigkeit des SokaSiGZitiert von 14
- BAG, 30.10.2019 – 10 AZR 523/17Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft - SokaSiGZitiert von 15
- BAG, 22.01.2020 – 10 AZR 323/18Rückforderung von Beiträgen zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - unwirksame AVE VTV 2014 - Verfassungsmäßigkeit des SokaSiGZitiert von 4
- BAG, 30.10.2019 – 10 AZR 38/18Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft - Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 16. Mai 2017 (SokaSiG)Zitiert von 16
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 20.01.2026 – 12 SLa 296/25 SK
- BAG, 13.09.2023 – 10 AZR 270/22Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie - tariflicher Geltungsbereich - VertriebsgesellschaftZitiert von 3
- LAG Hessen, 02.05.2023 – 12 Sa 765/22 SKZitiert von 1
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