Gesetze / Zweites Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz
SokaSiG2§ 15 Sozialkassenverfahren im Gerüstbauer-Handwerk
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- BAG, 27.03.2019 – 10 AZR 211/18 · Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2Zitiert von 10
- BAG, 17.06.2020 – 10 AZR 322/18Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2 - Streitgegenstand - GerüstbauerhandwerkZitiert von 9
- BGH, 15.12.2021 – 1 StR 342/21Betrug: Strafbarkeit des Verschweigens von Lohnzahlungen gegenüber der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in den Jahren 2014 und 2015Zitiert von 1
- BAG, 27.01.2021 – 10 AZR 512/18Sozialkassenverfahren des Gerüstbaugewerbes - Erstellen mobiler Bühnen - BerufungsbegründungZitiert von 62
- LAG Hessen, 31.08.2018 – 10 Sa 443/18 SKZitiert von 1
- BAG, 13.09.2023 – 10 AZR 270/22Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie - tariflicher Geltungsbereich - VertriebsgesellschaftZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 20.02.2018 – 12 Sa 1418/15Zitiert von 1
7 Entscheidungen zu § 15 SokaSiG2 →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 SokaSiG2 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG%202/15#abs-1 (1) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2015 gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Gerüstbauerhandwerk vom 20. Januar 1994 in der aus der Anlage 46 ersichtlichen Fassung in seinem Geltungsbereich für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SokaSiG%202/15#abs-2 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern.