Gesetze / Landesrecht Bayern / Sing- und Musikschulverordnung
SiMuV§ 6 Musikschulen und Singschulen im Aufbau
Stand: 25.08.2026
Bei Musikschulen oder Singschulen im Aufbau müssen die Voraussetzungen nach den §§ 2 bis 5 längstens nach Ablauf von vier Jahren erfüllt sein.