Gesetze / Landesrecht Bayern / SiMuV · GVBl. S. 290, BayRS 2237-4-WK

Verordnung über die Führung der Bezeichnung Singschule und Musikschule

9 Normen · Ausgangsfassung vom 17.08.1984 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bezeichnungsberechtigung
  3. § 2 Unterrichtsangebot an Musikschulen
  4. § 3 Unterrichtsangebot an Singschulen
  5. § 4 Leitung und Lehrkräfte
  6. § 5 Betrieb und Unterrichtsentgelte
  7. § 6 Musikschulen und Singschulen im Aufbau
  8. § 7 Untersagung der Bezeichnungsführung
  9. § 7a Übergangsvorschrift
  10. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  11. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2019 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 247 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.