Gesetze / Landesrecht Bayern / Sing- und Musikschulverordnung
SiMuV§ 5 Betrieb und Unterrichtsentgelte
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SiMuV/5#abs-1 (1) Für den inneren Betrieb der Musikschule oder Singschule erläßt der Träger eine Ordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SiMuV/5#abs-2 (2) Zur Deckung der Kosten können Unterrichtsentgelte erhoben werden. Dabei sind soziale Gesichtspunkte zu berücksichtigen.