Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulkonferenzverordnung

SchulKonfVO

§ 3 Wahl der Vertreter der Eltern und ihrer Stellvertreter

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchulKonfVO/3#abs-1 (1) Die Wahl der Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz und ihrer Stellvertreter erfolgt im Elternrat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchulKonfVO/3#abs-2 (2) Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Elternrates.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchulKonfVO/3#abs-3 (3) § 2 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

§ 2 § 4