Gesetze / Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung

PräzwMechMstrV

§ 6 Situationsaufgabe

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind Fehler, Schäden oder Mängel an Schneidwerkzeugen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation festzustellen, einzugrenzen sowie insbesondere durch Schleifen, Profilieren, Richten, Umarbeiten oder Neuanfertigen zu beheben. Die Schneidwerkzeuge sind vor und nach der Fehler-, Schaden- oder Mangelbehebung zu vermessen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

§ 5 § 7