Gesetze / Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung
PräzwMechMstrV§ 6 Situationsaufgabe
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind Fehler, Schäden oder Mängel an Schneidwerkzeugen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation festzustellen, einzugrenzen sowie insbesondere durch Schleifen, Profilieren, Richten, Umarbeiten oder Neuanfertigen zu beheben. Die Schneidwerkzeuge sind vor und nach der Fehler-, Schaden- oder Mangelbehebung zu vermessen und die Ergebnisse zu dokumentieren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.
Änderungsverlauf
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23.11.2021 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. November 2021 (BGBl. I 4952)
BGBl. 2021 I S. 4952
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.