Gesetze / Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung

PräzwMechMstrV

§ 6 Situationsaufgabe

Stand: 02.12.2021

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe sind Fehler, Schäden oder Mängel an Schneid- oder Zerspanwerkzeugen unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation festzustellen, einzugrenzen sowie insbesondere durch Schleifen, Profilieren, Richten, Umarbeiten oder Neuanfertigen zu beheben. Die Schneid- oder Zerspanwerkzeuge sind vor und nach der Fehler-, Schaden- oder Mangelbehebung zu vermessen und die Ergebnisse zu dokumentieren.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchneidwMechMstrV/6#abs-3 (3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.

§ 5 § 7