Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Schülerfahrkostenverordnung
SchfkVO§ 5 Notwendigkeit
Stand: 02.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/5#abs-1 (1) Schülerfahrkosten sind die notwendigen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/5#abs-2 (2) Fahrkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg nach § 7 Abs. 1 in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mit achtjährigem Bildungsgang mehr als 3,5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchfkVO/5#abs-3 (3) Soweit bei überwiegendem wöchentlichem Vor- und Nachmittagsunterricht ein zweites Zurücklegen des Schulwegs aus schulischen Gründen notwendig ist und insgesamt die Entfernungen des Absatzes 2 überschritten werden, entstehen Fahrkosten notwendig für einen Schulweg.
Wird zitiert von 91 Entscheidungen zu § 5 SchfkVO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 01.03.2013 – 19 A 702/11Zitiert von 16
- OVG NRW, 01.03.2013 – 19 A 820/11
- OVG NRW, 01.03.2013 – 19 A 2620/11Zitiert von 1
- VG Köln, 28.09.2011 – 10 K 7913/10
- VG Gelsenkirchen, 06.04.2011 – 4 K 2150/10Zitiert von 7
- OVG NRW, 29.07.2010 – 19 A 590/08Zitiert von 19
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 10.09.2026 – 10 L 2207/26Schülerfahrkosten: Nachweis der Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Schulweg Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 13.07.2026 – 10 K 3204/24Schülerfahrkosten: Kein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten bei einer Schulweglänge unter 3,5 km Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Münster, 07.05.2026 – 4 K 1635/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 SchfkVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.