Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 29 Geschäftsführung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/29#abs-1 (1) Die Geschäftsführung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer. Sie vertritt die Versorgungsanstalt gerichtlich und außergerichtlich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/29#abs-2 (2) Die Geschäftsführung verwaltet die Versorgungsanstalt, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Zu den Verwaltungsaufgaben der Geschäftsführung gehören insbesondere
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/29#abs-3 (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 29 SchfHwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 12.09.2011 – 8 B 39.11Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 29 geändert durch Artikel 284 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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01.04.2015 Ausfertigung
§ 29 geändert durch Artikel 2 Abs. 18 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I 434)
BGBl. 2015 I S. 434
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.