Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 12a Haftungsausschluss
Stand: 13.04.2025
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- OLG Dresden, 30.06.2021 – 1 U 264/21Zitiert von 1
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Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder von dessen Vertreter besteht nicht.