Gesetze / Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz

SchaumwZwStG

§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

Bund2 Fassungen

Treten in einem zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren, in dem sich der Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Artikel 215 des Zollkodex sinngemäß.

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