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Artikel 2 · BT-Drs. 19/25697 · S. 92

Zu Artikel 2 (Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Auf Grund der folgenden Änderungen in diesem Gesetz wird die Inhaltsübersicht soweit erforderlich angepasst.

Zu Nummer 2
§1

Zu Buchstabe a
§ 1 Absatz 2

Zu Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Doppelbuchstabe cc
§ 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3
Artikel 8 Nummer 2 der Alkoholstrukturrichtlinie wird umgesetzt.

Zu Buchstabe b
§ 1 Absatz 3
Der Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur wird entsprechend des Erwägungsgrundes 1 der Alkoholstruktur-
richtlinie aktualisiert.

Zu Nummer 3
§2

Zu Buchstabe a
§ 2 Absatz 3
Der Artikel 23a der Alkoholstrukturrichtlinie wird umgesetzt. Die Hauptzollämter stellen kleinen Herstellern von
Schaumwein, die im Steuergebiet ansässig sind, entsprechende Bescheinigungen über deren rechtliche und wirt-
schaftliche Unabhängigkeit sowie deren Gesamtjahreserzeugung aus. Auf Grundlage dieser Bescheinigung kön-
nen kleine Hersteller von Schaumwein mögliche Steuerermäßigung für Kleinproduzenten in anderen Mitglied-
staaten in Anspruch nehmen.

Zu Buchstabe b
§ 2 Absatz 4 und 5
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 2 Absatz 3.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 93 –                     Drucksache 19/25697


Zu Nummer 4
§3

Zu Buchstabe a
§ 3 Nummer 1
Der Verweis auf die Systemrichtlinie wird aktualisiert.
§ 3 Nummer 2
Der Artikel 3 Nummer 6 der Systemrichtlinie wird umgesetzt und § 3 Nummer 2 an den Wortlaut der System-
richtlinie angepasst.
§ 3 Nummer 3
Mit § 3 Nummer 3 wird der Begriff des steuerrechtlich freien Verkehrs an die geänderten Begrifflichkeiten des
Unionszollkodex angepasst.

Zu Buchstabe b
§ 3 Nummer 4 und 5
Sprachliche Anpassung an den Wortlaut der Systemrichtlinie.

Zu Buchstabe c
§ 3 Nummer 6
Der Artike

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.792 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/25697 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/25697, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 285.808–309.600 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert acc535f6488d737f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP