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Artikel 2 · BT-Drs. 19/25697 · S. 92
Zu Artikel 2 (Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Auf Grund der folgenden Änderungen in diesem Gesetz wird die Inhaltsübersicht soweit erforderlich angepasst. Zu Nummer 2 §1 Zu Buchstabe a § 1 Absatz 2 Zu Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb und Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 Artikel 8 Nummer 2 der Alkoholstrukturrichtlinie wird umgesetzt. Zu Buchstabe b § 1 Absatz 3 Der Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur wird entsprechend des Erwägungsgrundes 1 der Alkoholstruktur- richtlinie aktualisiert. Zu Nummer 3 §2 Zu Buchstabe a § 2 Absatz 3 Der Artikel 23a der Alkoholstrukturrichtlinie wird umgesetzt. Die Hauptzollämter stellen kleinen Herstellern von Schaumwein, die im Steuergebiet ansässig sind, entsprechende Bescheinigungen über deren rechtliche und wirt- schaftliche Unabhängigkeit sowie deren Gesamtjahreserzeugung aus. Auf Grundlage dieser Bescheinigung kön- nen kleine Hersteller von Schaumwein mögliche Steuerermäßigung für Kleinproduzenten in anderen Mitglied- staaten in Anspruch nehmen. Zu Buchstabe b § 2 Absatz 4 und 5 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 2 Absatz 3. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/25697 Zu Nummer 4 §3 Zu Buchstabe a § 3 Nummer 1 Der Verweis auf die Systemrichtlinie wird aktualisiert. § 3 Nummer 2 Der Artikel 3 Nummer 6 der Systemrichtlinie wird umgesetzt und § 3 Nummer 2 an den Wortlaut der System- richtlinie angepasst. § 3 Nummer 3 Mit § 3 Nummer 3 wird der Begriff des steuerrechtlich freien Verkehrs an die geänderten Begrifflichkeiten des Unionszollkodex angepasst. Zu Buchstabe b § 3 Nummer 4 und 5 Sprachliche Anpassung an den Wortlaut der Systemrichtlinie. Zu Buchstabe c § 3 Nummer 6 Der Artike
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 23.792 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/25697, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 285.808–309.600 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert acc535f6488d737f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP