Gesetze / Sachenrechtsbereinigungsgesetz

SachenRBerG

§ 105 Inhalt der Klageschrift

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.

§ 104 § 106