Gesetze / Sachenrechtsbereinigungsgesetz
SachenRBerG§ 105 Inhalt der Klageschrift
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BGH, 13.05.2015 – V ZB 66/14Grundbucheintragung eines Erbbaurechts zugunsten ehemaliger Gebäudeeigentümer im Beitrittsgebiet: Reichweite der Feststellungswirkung eines notariellen Vermittlungsvorschlags im Verfahren der SachenrechtsbereinigungZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
In der Klageschrift hat sich der Kläger auf den notariellen Vermittlungsvorschlag zu beziehen und darzulegen, ob und in welchen Punkten er eine hiervon abweichende Feststellung begehrt.