Rechtsprechung / § 105 SachenRBerG

Entscheidungen zu § 105 SachenRBerG

1 Entscheidungen · Inhalt der Klageschrift

  1. BGH, 13.05.2015 – V ZB 66/14 Beschluss

    Leitsatz Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen.