Rechtsprechung / § 105 SachenRBerG
Entscheidungen zu § 105 SachenRBerG
1 Entscheidungen · Inhalt der Klageschrift
-
BGH, 13.05.2015 – V ZB 66/14
Beschluss
Leitsatz Die Feststellungswirkung nach § 106 Abs. 2 SachenRBerG erfasst auch die in dem notariellen Vermittlungsvorschlag enthaltenen und durch das Gericht festgestellten dinglichen Erklärungen.