§ 20 Anforderungen an die Sortenreinheit und Beschaffenheit, Höchstgewicht einer Partie
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SaatV/20#abs-1 (1) Die Anforderungen an die Sortenreinheit des Standardsaatgutes ergeben sich aus Anlage 2 Nummer 7.1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SaatV/20#abs-2 (2) Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Standardsaatgutes ergeben sich aus Anlage 3 Nummer 7.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SaatV/20#abs-3 (3) Das Höchstgewicht einer Partie ergibt sich aus Anlage 4.