Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

SVHV

§ 27 Jahresrechnung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVHV/27#abs-1 (1) Die Jahresrechnung umfaßt die Haushaltsrechnung (§ 28) und die Vermögensrechnung (§ 29).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVHV/27#abs-2 (2) Eigenbetriebe, die gemäß § 26a nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung buchen, stellen einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 264 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch auf.

§ 26a § 28