Gesetze / Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung
SVHV§ 26a Buchführung der Eigenbetriebe
Stand: 10.06.2019
Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, haben nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.