(1) Die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses (Abschlussprüfung) für die Schüler der Klassenstufe 10 findet einmal jährlich statt.
(2) Die Termine der schriftlichen und der Zeitraum der mündlichen Prüfungen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschrift festgelegt.