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§ 4 SOFS (Sachsen) — Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören

Schulordnung Förderschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, damit die verschiedenen Sprachformen aufgebaut, Kommunikationsformen entwickelt, die auditive Wahrnehmung gefördert und schulische Lernprozesse bewältigt werden.

(2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören gliedert sich in

1. den Grundschulteil,

2. den Oberschulteil,

3. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und

4. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

(3) § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.