nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 4 SOFS (Sachsen) — Aufgabe und Aufbau der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören

Schulordnung Förderschulen  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören unterrichtet und begleitet Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogischer Hilfe bedürfen, damit die verschiedenen Sprachformen aufgebaut, Kommunikationsformen entwickelt, die auditive Wahrnehmung gefördert und schulische Lernprozesse bewältigt werden.

(2) Die Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören gliedert sich in

1. den Grundschulteil,

2. den Oberschulteil,

3. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen und

4. Klassen für Schülerinnen und Schüler mit gleichzeitigem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

(3) § 3 Absatz 3 gilt entsprechend.

---

Zitiervorschlag: § 4 SOFS (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SOFS/4

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
