Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …Artikel 7 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/7#abs-1 (1) Die Arbeitsgemeinschaft hat sich im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung der (Teil-) Regionalpläne und regionalen Raumordnungspläne im grenznahen Raum inhaltlich abzustimmen. Hierzu sind insbesondere
1. die wesentlichen Daten und Prognosen miteinander abzugleichen,
2. gemeinsame planerische Grundvorstellungen zu entwickeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/7#abs-2 (2) Die nach Landesrecht für Raumordnung zuständigen Behörden der vertragschließenden Länder beteiligen die Arbeitsgemeinschaft bei ihrer Zusammenarbeit nach Artikel 2 Absatz 2.