Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und Landesplanung

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die …

Artikel 8 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/8#abs-1 (1) Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung der obersten Landesplanungsbehörden der vertragschließenden Länder bedarf.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/8#abs-2 (2) Zu den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft sind die zuständigen Raumordnungs- und Landesplanungsbehörden unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen; sie können Vertreter mit beratender Stimme entsenden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5481/8#abs-3 (3) Zu den Sitzungen können Sachverständige mit beratender Stimme hinzugezogen werden.

Artikel 7 Artikel 9