Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die …

Artikel 1 Zweck des Staatsvertrages

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/1#abs-1 (1) Im Raum Halle-Leipzig sollen alle Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung einschließlich der Regionalplanung, die über das Gebiet eines der vertragschließenden Länder unmittelbar oder mittelbar auf das Gebiet des anderen vertragschließenden Landes hinauswirken, in ständiger Zusammenarbeit wahrgenommen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/1#abs-2 (2) Zum Raum Halle-Leipzig gehören in Sachsen die Landkreise Borna, Delitzsch, Eilenburg, Leipzig und die Stadt Leipzig, in Sachsen-Anhalt die Landkreise Bitterfeld, Gräfenhainichen, Hohenmölsen, Merseburg, Saalkreis, Weißenfels, Zeitz und die Stadt Halle.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SN-5480/1#abs-3 (3) Durch Kreis- und Gebietsreform neugebildete Gemeinden oder Kreise treten an die Stelle ihrer Rechtsvorgänger.

Artikel 2